Mit der inzwischen aufgehobenen Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken begann die Harmonisierung des Markenrechts in der Europäischen Union. Die Umsetzung ist durch das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen vom 25.10.1994 (BGBl. I S. 3082), in Kraft getreten am 01.11.1994, 01.01.1995 bzw. 20.03.1996, erfolgt. Damit ging unter anderem einher, dass Marken selbstständig verkehrsfähig wurden (§ 27 MarkenG). Jetzt gilt die Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken.
Mit der Entwicklung des Internets folgten dann die ersten gerichtlichen Auseinandersetzungen bezüglich der Frage, in welchem Verhältnis Marken und Domainnamen zu einander stehen.
Weiterlesen in diesem PDF mit ausführlicher Darstellung aller Fragen rund um die Markenanmeldung sowie Informationen zu den entstehenden Gebühren.