RA Prof. Dr. Stefan Haupt ist seit 12.6.2022 erneut berechtigt, das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer und damit einhergehend die Wort-/Bildmarke »Qualität durch Fortbildung« zu nutzen.
Bevor eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt mit dem Logo »Qualität durch Fortbildung« werben darf, muss er seine Fortbildungsaktivitäten belegen. Bei der Zertifizierung werden die Teilnahme an Seminaren und Fachveranstaltungen ebenso angerechnet wie ein Fernstudium, eine Prüfertätigkeit oder das Veröffentlichen von Fachartikeln.
Weitere Informationen zum Zertifikat hier.