Am 23.03.2019, 14 – 15 Uhr, spricht Dr. Stefan Haupt im Fachforum 1 der Leipziger Buchmesse, Halle 5, Stand E600
Thema des Vortrages ist das am 1.3.2018 in Kraft getretene Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz vom 1.9.2017 (BGBl. I Nr. 61 S. 3352). Das Ziel des Gesetzes besteht darin, die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Leistungen im Schul-, Wissenschafts- und Bildungsbereich zu erleichtern. In diesem Zusammenhang wurden neue sogenannte Schrankenregelungen geschaffen, die in den §§ 60a – 60h UrhG ihren Niederschlag gefunden haben.
Begünstigt werden in diesem Zusammenhang:
– Unterricht und Lehrer,
– die Hersteller von Unterrichts- und Lehrmedien,
– die wissenschaftliche Forschung,
– Bibliotheken,
– Archive, Museen und Bildungseinrichtungen.
Benachteiligt werden Rechteinhaber, die zwangsweise tolerieren müssen, dass 15% eines Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und öffentlich wiedergegeben werden dürfen.
Im Rahmen des Vortrags wird auf die wesentlichen Gesetzesänderungen eingegangen. Im Anschluss daran können Fragen gestellt und einzelne Aspekte diskutiert werden.