Urheberrechtliche Angelegenheiten waren lange Zeit von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen – doch vor einigen Jahren hat sich das verändert. Die ARAG bietet ihren auf das Internet angepassten Tarif »web@ktiv 2019« in drei Varianten sowohl für Private als auch Selbstständige und Firmen an. Darin enthalten sind ein Straf-Rechtsschutz zur Verteidigung beim Vorwurf von urheberrechtlichen Verletzungen sowie ein Urheber-Rechtsschutz zur anwaltlichen Beratung und Vertretung bei dem Erhalt einer Abmahnung wegen eines angeblichen urheberrechtlichen Verstoßes.
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Für weitere Fragen steht Jörg Wanke zur Verfügung