Diesen Monat ist im Verlag C.H.Beck die 12. Auflage des Beck’schen Rechtsanwalts-Handbuchs, herausgegeben von Christoph Hamm, erschienen. Prof. Dr. Stefan Haupt hat das Kapitel zum Urheberrecht verfasst und war als Ko-Autor an den Kapiteln zum Markenrecht und zum Internetrecht beteiligt.
Im Kapitel Urheberrecht (S. 1085 – 1107) wird das am 7. Juni 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes berücksichtigt. Dadurch werden die Online-SatCab-Richtlinie (2019/789) und die DSM-Richtlinie (2019/790) der EU umsetzt. Das Gesetz schafft unter anderem die neue Urheberrechtsschranke der Karikatur, Parodie und Pastiche (§ 51a UrhG) und stärkt die vertraglichen Rechte von Urhebern (§ 133 UrhG).
Das Kapitel Markenrecht (S. 1109 – 1129), verfasst zusammen mit Dr. Thomas W. Boddien, berücksichtigt unter anderem die Auswirkungen des Brexits auf Unionsmarken.
Im Kapitel Internetrecht (S. 1173 – 1197), verfasst zusammen mit Dr. Julian Waiblinger, wird u.a. auf das am 1. August 2021in Kraft getretene Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) eingegangen. Dadurch haften die vom Gesetz betroffenen Internet-Plattformen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer und müssen in diesem Zusammenhang bestimme Pflichten erfüllen.
Christoph Hamm (Herausgeber)
Beck’sches Rechtsanwalts-Handbuch
XXVII, 2096 Seiten
12., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage
C.H.Beck 2022
978-3-406-75806-5