Seit Februar 2022 liegt die 7. Auflage des Dreier/Schulze vor. Der Dreier/Schulze ist der erste gedruckte Urheberrechtskommentar, der nach in Kraft treten des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts sowie des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes erschienen ist.
Es werden das Urheberrechtsgesetz, das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, das Verwertungsgesellschaftsgesetz, das Nebenurheberrecht, die Verordnung 2017/1128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2017 zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Internetdiensten im Binnenmarkt, die Verordnung 2017/1563 vom 13.09.2017 über den grenzüberschreitenden Austausch von Vervielfältigungsstücken bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem barrierefreien Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen (Marrakesch-VO) sowie das KUG kommentiert. In Bezug auf das Nebenurheberrecht ist erwähnenswert, dass die bisherigen Regelungen aus dem „Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen“ (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) entsprechend der Open-Data- und Public Sector Information-Richtlinie der Europäischen Union (PSI-Richtlinie (EU) 2019/1024) angepasst und durch das Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (Datennutzungsgesetz – DNG) vom 16.07.2021 ersetzt worden sind.
Aus diesem Anlass wurde die Synopse zu den Urheberrechtskommentaren aktualisiert, hier als PDF.