Ist Schulunterricht öffentlich?
Erkenntnisse aus dem Evaluierungsbericht der Bundesregierung vom 12.04.2022
In Heft 3/22 der Zeitschrift »Medien und Recht International« wurde auf den Seiten 75-77 der von Prof. Dr. Stefan Haupt verfasste Aufsatz »Schranken für Bildung und Forschung: Evaluierungsbericht der Bundesregierung« veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht dabei, ob der Evaluierungsbericht der Bundesregierung vom 12.04.2022 die Frage beantwortet, ob Schulunterricht öffentlich ist. Der nachfolgende Text ist der »Director’s Cut« dieses Aufsatzes.
Seit Jahrzehnten gibt es die Diskussion, ob Schulunterricht als öffentlich einzuordnen ist. Diese Diskussion bezieht sich vor allem auf die Vorführung von Filmen im Unterricht. Die aktuelle Schrankenregelung des § 60a Urheberrechtsgesetz (UrhG) erlaubt zur Veranschaulichung des Unterrichts die Nutzung von bis zu 15 % eines veröffentlichten Werkes, und zwar konkret die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und sonstige öffentliche Wiedergabe. Damit das ausschließliche Recht des Urhebers zur öffentlichen Wiedergabe berührt ist, muss eine Wiedergabe öffentlich sein. Wäre der Schulunterricht nicht öffentlich, würde die 15%-Grenze beider Vorführungen von Filmen nur in Ausnahmefällen Anwendung finden, z.B. bei Schulveranstaltungen. In normalen Schulklassen könnten Lehrer bedenkenlos Filme in voller Länge zeigen, ohne dass vorher die Rechte zu erwerben wären.
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