Ist Schulunterricht öffentlich? Erkenntnisse aus dem Evaluierungsbericht der Bundesregierung

Ist Schulunterricht öffentlich?
Erkenntnisse aus dem Evaluierungsbericht der Bundesregierung vom 12.04.2022

In Heft 3/22 der Zeitschrift »Medien und Recht International« wurde auf den Seiten 75-77 der von Prof. Dr. Stefan Haupt verfasste Aufsatz »Schranken für Bildung und Forschung: Evaluierungsbericht der Bundesregierung« veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht dabei, ob der Evaluierungsbericht der Bundesregierung vom 12.04.2022 die Frage beantwortet, ob Schulunterricht öffentlich ist. Der nachfolgende Text ist der »Director’s Cut« dieses Aufsatzes.

Seit Jahrzehnten gibt es die Diskussion, ob Schulunterricht als öffentlich einzuordnen ist. Diese Diskussion bezieht sich vor allem auf die Vorführung von Filmen im Unterricht. Die aktuelle Schrankenregelung des § 60a Urheberrechtsgesetz (UrhG) erlaubt zur Veranschaulichung des Unterrichts die Nutzung von bis zu 15 % eines veröffentlichten Werkes, und zwar konkret die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und sonstige öffentliche Wiedergabe. Damit das ausschließliche Recht des Urhebers zur öffentlichen Wiedergabe berührt ist, muss eine Wiedergabe öffentlich sein. Wäre der Schulunterricht nicht öffentlich, würde die 15%-Grenze beider Vorführungen von Filmen nur in Ausnahmefällen Anwendung finden, z.B. bei Schulveranstaltungen. In normalen Schulklassen könnten Lehrer bedenkenlos Filme in voller Länge zeigen, ohne dass vorher die Rechte zu erwerben wären.

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Aleksandra Tollkühn | LL.M. (Edinburgh)

Studium
seit 2019 Masterstudium (LLM Law) an der University of Edinburgh
2016 - 2019 Studium des Rechts (LLB Law) am King's College London
Praktika und Nebentätigkeiten
seit 2021 Werkstudentin bei Haupt Rechtsanwälte
2016 - 2020 Sommerarbeit bei Haupt Rechtsanwälte
2019 Paralegal bei Livingstone Technologies in Reading, England
2017 - 2019 Studentischer Rechtsberater an der Legal Clinic des King's College London
Sonstige Qualifikationen
2018 Ausbildung zum zertifizierten Mediator für Zivil- und Handelsrecht in England (The Society of Mediators, 218 Strand)