Regelmäßig wollen Rechtsuchende von Prof. Dr. Stefan Haupt wissen, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, wenn er in urheberrechtlichen, markenrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten tätig wird. Zu den bestehenden Möglichkeiten wurde in verschiedenen Beiträgen Stellung genommen. Unabhängig vom Abschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht natürlich auch die Möglichkeit, u. a. für die Kreativ- und Medienbranche typische Risiken im Rahmen einer Haftpflichtversicherung abzudecken.
Verstöße gegen das Urheberrecht, das Markenrecht, das Persönlichkeitsrecht und das Wettbewerbsrecht gehören zu den häufigsten Rechtsverletzungen in der Medienbranche. Ein „Klassiker“ ist dabei die Nutzung von Fotografien auf der Webseite oder in Werbematerialien, ohne dabei die Rechte des Fotografen sowie der abgebildeten Personen zu beachten. Weitere Beispiele sind die Rufausbeutung bekannter Marken und Produkte in Werbekonzepten sowie die rufschädigende Berichterstattung über Dritte.
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