Bei der Diskussion um die künstliche Intelligenz sollten nicht nur Schreckensvisionen an die Wand gemalt und Luddismus praktiziert, sondern eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Die Einzelfallprüfung führt immer wieder dazu, dass das Blut in den Adern von Juristen schneller fließt.
Im Rahmen seiner Vorlesung zum Thema Urheberrecht an der Hochschule für Grafik und Buchkunst in Leipzig wurde Prof. Dr. Stefan Haupt gebeten, zwei im Internet öffentlich zugänglich gemachte Bilder miteinander zu vergleichen, um anhand dieses Beispiels zu erläutern, ob gegebenenfalls eine
Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Angeregt durch das Webinar von Tom Braegelmann „ChatGPT, BingChat, Bard: KI für Ihre Kanzlei“, das vom Erich Schmidt Verlag veranstaltet wurde, sollte mithilfe von ChatGPT auf Basis von GPT-4 ein Gutachten verfasst werden.
Das im unten verlinkten PDF zitierte Gutachten ist nicht aus einem Guss, sondern es wurden die im Ergebnis der verschiedenen Prompts generierten Textbausteine zusammenkopiert. Zur Erstellung des Gutachtens wurde ChatGPT außerdem das Vorlesungsskript zum Thema Urheberrecht zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Links wurden nachträglich eingefügt.
PDF: Ersetzt KI in urheberrechtlichen Angelegenheiten den Rechtsanwalt?