Die Europäische Kommission hat am 14. September 2016 eine Mitteilung und vier Regelungsvorschläge zur Reform des europäischen Urheberrechts vorgelegt. Ziel dieses Vorhabens ist es unter anderem, einen umfassenderen Online-Zugang zu Inhalten in der EU zu gewährleisten, Ausnahmeregelungen an das digitale und grenzüberschreitende Umfeld anzupassen und einen funktionsfähigen Markt für urheberrechtlich geschützte Werke zu schaffen.
Daneben hat die Kommission Vorschläge zur Umsetzung des Vertrages von Marrakesch vorgelegt, der 2013 im Rahmen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) angenommen wurde. Der Vertrag soll den Zugang von blinden sowie seh- und anderweitig lesebehinderten Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken verbessern.
Das BMJV hat die interessierten Kreise um ihre Stellungnahmen zu den Vorschlägen der Kommission gebeten. Die Einsendungen stellen eine wichtige Grundlage für die Meinungsbildung für die Ratsverhandlungen in Brüssel dar.
(zitiert nach BDJV Aktuelle Gesetzgebungsverfahren)
Haupt Rechtsanwälte haben dazu eine Stellungnahme vorgelegt (Stellungnahme zur Ansicht).
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