In seinem Vortrag im Rahmen der Leipziger Buchmesse ging Prof. Dr. Stefan Haupt am 29.4.2023 auf die neue Auskunftspflicht für Vertragspartner von Urhebern und ausübenden Künstlern ein. Für vor dem 7.6.2021 geschlossene Verträge war die erste Auskunft am 7.6.2023 fällig.
Die wichtigsten Informationen dazu sind in diesem Aufsatz (PDF) zusammengefasst.